... der Sprache:
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Aphasien sind erworbene Sprachstörungen, die nach einer Schädigung der sprachdominanten Hirnhälfte auftreten. Es muss aber nicht unbedingt ein totaler Verlust
der Sprache sein. Die Sprachstörung tritt in unterschiedlichen Schweregraden auf. Sie führen dazu, dass Betroffene nicht mehr richtig verstehen und sprechen sowie nicht mehr richtig
lesen und schreiben können. >> www.aphasie.org
... des Sprechens:
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Dysarthrophonien sind Aussprachestörungen infolge Erkrankung der am Sprechvorgang beteiligten hirnorganischen Strukturen. Sie können sich durch eine veränderte
Artikulation, Veränderungen der Stimme, der Sprechmelodie oder des Sprechtempos äussern.
- Stottern ist eine Redeflussstörung, welche durch Unterbrechungen des Sprechablaufs, Pausen, Wiederholungen und Einschübe gekennzeichnet ist.
... des Schluckens:
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Dysphagie bezeichnet Schluckstörungen aufgrund gestörter Funktionen der am Schluckakt beteiligter Strukturen.
... der Stimme:
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Dysphonien können organische und funktionelle Ursachen haben. Die Stimme klingt je nach Befund und Ausprägung heiser, rauh, belegt oder behaucht. Die Tonhöhe
und die Lautstärke können oft nur eingeschränkt variiert werden.
- Laryngektomie ist eine medizinische Operation, bei der der Kehlkopf entfernt wird. Die Kommunikationsschwierigkeiten durch die anfängliche Stimmlosigkeit und die
späteren Einschränkungen der Ersatzstimme vermischen sich mit anderen Folgen der Tumorbehandlung und psychologischen Folgen der Tumordiagnose, die zeitgleich angegangen werden müssen. Die
Rehabilitation ist daher als komplexe, interdisziplinäre Langzeitaufgabe zu verstehen.
... der Gesichtsmuskulatur:
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Facialsparesen sind Funktionsstörungen des Nervus facialis, welche eine (Teil-)Lähmung der mimischen Gesichtsmuskulatur zur Folge
haben.
Die Finanzierung der Therapie erfolgt mit ärztlicher Verordnung über die Krankenkasse resp. SUVA. Die Logopädie ist in der Grundversicherung der Krankenkasse enthalten und wird bis auf einen
Selbstbehalt von 10% übernommen.
Finanzierung durch die Krankenkasse:
Gemäss dem Tarifvertrag zwischen der Konferenz der Schweizerischen Berufverbände der Logopädinnen & Logopäden (K/SBL) und dem Konkordat der Schweizerischen Krankenversicherer (KSK) gehen die
logopädischen Leistungen gemäss Artikel 10 und 11 der Krankenpflege-Leistungsverordnung zu Lasten der obligatorischen Krankenversicherung. Dazu benötigen Sie eine Verordnung Ihres behandelnden
Arztes. Dies bezieht sich vor allem auf die Therapie im Erwachsenenbereich und auf phoniatrische Leiden bei Kindern.
Finanzierung durch Sie selbst:
Sie möchten aus eigenem Wunsch an Ihrer Stimme oder Artikulation arbeiten und bezahlen die logopädische Therapie selbst.