Logopädie entstammt dem altgriechischen Begriff logos "Wort" und paideuein "erziehen". Logopädie bedeutet, eine Person zum Sprechen und zur Kommunikation zu befähigen. (Deutschschweizer Logopädinnen- und Logopädenverband Berufsbild Logopädie).
Logopädie bedeutet Prävention, Abklärung, Therapie und Beratung bei Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schluckstörungen verschiedenster Ursachen.
Unser Angebot umfasst die logopädische Abklärung, Therapie und Beratung bei Vorschulkindern und Erwachsenen.
Beratung, Abklärungen und Therapie von Kindern im Vorschulalter, die Probleme haben ...
... im Kommunikationsverhalten
... im Sprachverständnis
... im Redefluss
... mit dem Wortschatz
... im Satzbau
... bei der Aussprache
... beim Essen und Schlucken
Finanzierung durch die Krankenkasse:
Gemäss dem Tarifvertrag zwischen der Konferenz der Schweizerischen Berufverbände der Logopädinnen & Logopäden (K/SBL) und dem Konkordat der Schweizerischen Krankenversicherer (KSK) gehen die logopädischen Leistungen gemäss Artikel 10 und 11 der Krankenpflege-Leistungsverordnung zu Lasten der obligatorischen Krankenversicherung. Dazu benötigen Sie eine Verordnung Ihres behandelnden Arztes. Dies bezieht sich vor allem auf die Therapie im Erwachsenenbereich und auf phoniatrische Leiden bei Kindern.
Finanzierung durch das Alters- und Behindertenamt (ALBA) der Gesundheits- und Fürsorgedirektion:
Gemäss der Vereinbarung zwischen dem Verein Berner Logopädinnen und Logopäden, und der Gesundheits- und Fürsorgedirektion werden die logopädischen Leistungen im Vorschul- und zum Teil im Schulbereich bei schweren Sprachstörungen durch das ALBA bewilligt und verwaltet.
Nach der Abklärung Ihres Kindes durch eine Logopädin und einer Gehörskontrolle im Inselspital oder einem anerkannten Hals-Nasen-Ohrenarzt werden die Anträge um Kostengutsprache in der die Hör-, Stimm- und Sprachabteilung des Inselspitals, einer Erziehungsberatung oder einer anderen anerkannten Abklärungsstelle kontrolliert und an das ALBA weitergeleitet. Abklärungen, die nicht zu einer Therapie und damit einer Übernahme durch das ALBA führen, müssen von den Eltern finanziert werden.
Finanzierung durch Sie selbst:
Sie möchten zum Beispiel aus eigenem Wunsch an Ihrer Stimme arbeiten und bezahlen die logopädische Therapie selbst.
Das Praxisangebot umfasst die Abklärung, Therapie und Beratung bei erwachsenen Klienten mit Störungen ...
... der Sprache
... des Sprechens
... des Schluckens
... der Stimme
... der Gesichtsmuskulatur
Die Finanzierung der Therapie erfolgt mit ärztlicher Verordnung über die Krankenkasse resp. SUVA. Die Logopädie ist in der Grundversicherung der Krankenkasse enthalten und wird bis auf einen
Selbstbehalt von 10% übernommen.